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Hausbesitzerhaftpflicht

Wichtige Versicherung für Immobilieneigentümer

Die Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung, häufig ebenfalls als Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet, ist für zahlreiche Immobilieneigentümer eine wichtige Versicherung. Sie kommt für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter auf, die auf den Haus- oder Grundbesitz des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Wer allerdings ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und dieses ausschließlich selbst bewohnt, der ist durch die Privathaftpflichtversicherung ausreichend geschützt.

Wissenswertes zur Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung

Die Hausbesitzerhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Aufwendungen durch berechtigte Ansprüche Dritter, die aus einem Schaden resultieren. Per Gesetz sind Immobilien- und Grundeigentümer dazu verpflichtet, für sämtliche Schäden am Eigentum Dritter oder einer anderen Person zu haften, die auf die Immobilie oder das Grundstück als Gefahrenquelle zurückzuführen sind. Existiert keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, muss der Eigentümer den berechtigten Ansprüchen nachkommen und die volle Schadenssumme alleine tragen.

Welche Pflichten haben Immobilien- und Grundbesitzer?

Um die Notwendigkeit einer Hausbesitzerhaftpflicht zu erkennen, sollten Immobilieneigentümer ihre Pflichten kennen. Diese teilen sich in die folgenden zwei Bereiche auf:

  • Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht wird häufig ebenso als Verkehrspflicht bezeichnet. Sie beinhaltet, dass natürlich oder auch juristische Personen unter bestimmten Auflagen die Pflicht haben, Gefahrenquellen zu sichern. Unterhält jemand eine spezielle Gefahrenquelle, hat er im Zuge der Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe, Dritte vor den vorhandenen Risiken zu schützen.

  • Instandhaltungspflicht

    Die Instandhaltungspflicht basiert auf Paragraph 14 des WEG (Wohneigentumsgesetz). Sie beinhaltet, dass jeder Immobilieneigentümer die Pflicht hat, diese Instand zu halten. Sollte der Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommen und wird dadurch eine Person verletzt, so ist er in der Regel schadenersatzpflichtig.

Sollte aus der Verletzung dieser Pflichten Dritten ein Schaden entstehen, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig. In dem Fall würde die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung eintreten.

Wer sollte eine Hausbesitzerhaftpflicht abschließen?

Nicht jeder Grund- und Immobilieneigentümer muss zwangsläufig eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen, ist die Hausbesitzerhaftpflicht für folgende Immobilieneigentümer:

  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die nicht selbst darin wohnen

Lediglich unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer ausschließlich oder höchstens zusammen mit einem Partner selbst in dem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, reicht für eventuelle Ansprüche der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung aus.

Welche Leistungen bietet die Hausbesitzerhaftpflicht?

Eine erste Leistung der Hausbesitzerhaftpflicht besteht darin, zunächst zu prüfen, ob seitens Dritter angemeldete Ansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, werden im zweiten Schritt bei folgenden Schadensarten die entsprechenden Regulierungen vorgenommen:

  • Personenschäden

    Bei Personenschäden handelt es sich um Schäden, die einem Menschen, also einer natürlichen Person, zugefügt werden. Personenschäden können eine Verletzung, eine (dauerhafte) Gesundheitsschädigung oder auch den Tod einer Person beinhalten. Relevant sind sie im Versicherungsbereich vor allem im Rahmen der Haftpflicht, über die neben Sach- auch Personenschäden abgesichert werden sollen.

  • Sachschäden

    Sachschäden sind neben Personen- und Vermögensschäden die dritte große Schadensart. Bei einem Sachschaden wird ein Schaden an dem Eigentum eines Dritten verursacht. Von einem Sachschaden wird gesprochen, falls ein Sachwert beschädigt, verloren oder zerstört wurde. Es kann sich sowohl um kleinere als auch um große Schäden handeln.

  • Vermögensschäden

    Bei Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die an einem sogenannten vermögenswerten Rechtsgut entstanden sind. In der Regel wird einem Dritten in dem Zusammenhang ein finanzieller Schaden zugefügt, der normalerweise durch eine fehlerhafte Dienstleistung bzw. Tat einer anderen Person entstanden ist.

Innerhalb dieser Rubriken werden von der Versicherung beispielsweise Behandlungskosten einer verletzten Person oder die Regulierung von Sachschäden übernommen, die einem Dritten durch das Grundstück bzw. die Immobilie entstanden sind.

Schadensbeispiele zur Hausbesitzerhaftpflicht

Es gibt eine Reihe typischer Schäden, die über die Hausbesitzerhaftpflicht versichert sind und ohne Versicherungsschutz beim Immobilieneigentümer erhebliche finanzielle Probleme verursachen können. Das trifft beispielsweise für die im Folgenden genannten Schadensbeispiel zu.

Beispiel 1:

Auf dem Dach des Immobilieneigentümers werden Renovierungsarbeiten durchgeführt. Dabei gleitet dem Handwerker ein Dachziegel aus der Hand, dieser fällt herunter und verletzt einen Passanten.

Beispiel 2:

Ein Passant rutscht auf dem Gehweg vor dem Grundstück des Haus- und Grundstückseigentümer aus, weil dieser nicht ausreichend von Schnee befreit war. Haftbar ist der Eigentümer, beispielsweise für Behandlungskosten.

Beispiel 3:

Ein nicht mehr ordnungsgemäßes Treppengeländer an einem Mehrfamilienhaus wurde lediglich vorübergehend und nicht fest genug ersetzt. Daraufhin verletzt sich ein Mieter durch einen Sturz schwer, weil das Treppengeländer nachgegeben hat.

Beispiel 4:

Am Hauseingang eines Mehrfamilienhauses, in dem sechs Mietparteien wohnen, ist die Beleuchtung defekt. Daher stürzt ein Mieter im Dunklen über einen Treppenabsatz und verletzt sich dabei.

Beispiel 5:

Durch etwas stärkeren Wind löst sich der Ast eines Baumes, welcher sich auf dem Grundstück befindet, fällt herab und verletzt einen Besucher, der gerade beim Grundstückseigentümer klingeln wollte.

FAQ: Häufig gestellte Kundenfragen und Antworten

Was beeinflusst den Beitrag zur Hausbesitzerhaftpflicht?

Die zu zahlende Versicherungsprämie wird bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht durch mehr Faktoren beeinflusst. Dazu zählen in erster Linie die gewählte Versicherungssumme, die Art des Gebäudes, die Grundstücksgröße oder auch der Bruttojahresertrag bei vermieteten bzw. verpachteten Objekten.

Welche Leistungen erbringt die Hausbesitzerhaftpflicht nicht?

Trotz des Versicherungsschutzes leistet die Hausbesitzerhaftpflicht nicht, falls der Eigentümer seiner Verkehrs- und Instandhaltungspflicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich nicht nachkommt. In dem Fall leistet die Versicherung zwar an den Geschädigten, nimmt den Versicherungsnehmer jedoch unter Umständen teilweise oder in vollem Umfang in Regress.

Sollten auch Eigentümergemeinschaften eine Hausbesitzerhaftpflicht abschließen?

Definitiv ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch für Eigentümergemeinschaften eine sinnvolle Versicherung. Auf diese Weise ist es möglich, sich finanziell bei Unfällen abzusichern, die Dritten zum Beispiel auf dem Gemeinschaftseigentum passieren. Das betrifft zum Beispiel auf das Treppenhaus oder Außenanlagen zu.

Welche Personen sind mitversichert?

Hauptversicherter ist bei der Hausbesitzerhaftpflicht der jeweilige Immobilieneigentümer. Darüber hinaus sind allerdings auch eventuelle Fehler von Angestellten mitversichert, die mit dem Grundstück zu tun haben. Das trifft in der Praxis insbesondere auf Hausmeister oder auch Gärtner zu.

Wie und wann ist ein Wechsel der Hausbesitzerhaftpflicht möglich?

Für gewöhnlich laufen die Versicherungsverträge zur Hausbesitzerhaftpflicht über einen Zeitraum von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des entsprechenden Versicherungsjahres, sodass zu diesem Termin ein Wechsel zu einer anderen Versicherung möglich ist.

Zahlen Vermieter oder Mieter die Versicherung?

Die Hausbesitzerhaftpflicht zählt zu den sogenannten umlagefähigen Mietkosten. Das bedeutet, dass Vermieter die zu zahlende Versicherungsprämie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ihren Mietern in Rechnung stellen dürfen. Das ist auf der Grundlage möglich, weil es sich bei den Versicherungsprämien um Betriebskosten handelt.

In welchem zeitlichen Rahmen muss ich Straße und Grundstück von Eis und Schnee befreien?

Ein häufiger Schadensfall im Rahmen der Hausbesitzerhaftpflicht ist es, dass Passanten auf einem vor dem Grundstück nicht ausreichend gestreuten Gehweg auf Eis oder Schnee ausrutschen sich verletzen. Die sogenannte Räumpflicht besteht allerdings ausschließlich zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend.

Gilt die Hausbesitzerhaftpflicht auch für Bäume auf dem Grundstück?

Die Hausbesitzerhaftpflicht gilt nicht nur für das Gebäude selbst, sondern ebenfalls für Außenbereiche. Dies trifft unter anderem auf größere Sträucher oder auch Bäume zu, von denen Äste abfallen können. Allerdings haben Eigentümer die Pflicht, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren.

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